Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzung:

Vorbesitz der Klasse B

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3,5t und maximal 7,5t

Welche Anhänger dürfen mitgeführt werden?

Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse

Vorgeschriebene Theoriestunden (jeweils 90 Minuten):

6 Doppelstunden Grundunterricht
6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Übungsfahrten nach Bedarf
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Unterlagen für das Landratsamt:

  • 1 Biometrisches Passbild
  • Kopie: Ausweis/Pass, Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Untersuchung
  • Erste Hilfe Kurs
  • Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)
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Mindestalter:

18 Jahre

Voraussetzung:

Vorbesitz der Klasse C1

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf max. 12 t betragen.

Vorgeschriebene Theoriestunden:

Für diese Klasse gibt es keine Theorieprüfung, somit ist auch kein Theorieunterricht erforderlich
Übungsfahrten nach Bedarf
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten

Unterlagen für das Landratsamt:

  • 1 Biometrisches Passbild
  • Kopie: Ausweis/Pass, Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten
  • Sehtest
  • Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)

Mindestalter:

21 Jahre,
18 Jahre in besonderen Fällen:
Berufskraftfahrer/in
Fachkraft im Fahrbetrieb
Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienst

Voraussetzung:

Vorbesitz der Klasse B

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t

Welche Anhänger dürfen mitgeführt werden?

Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse

Vorgeschriebene Theoriestunden:

Variiert je nach Vorbesitz der Führerscheinklasse

Bsp.: Vorbesitz der Klasse B
6 Doppelstunden Grundunterricht
10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bsp.: Vorbesitz Klasse B
Übungsfahrten nach Bedarf
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Unterlagen für das Landratsamt:

  • 1 Biometrisches Passbild
  • Kopie: Ausweis/Pass, Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten
  • Erste Hilfe Kurs
  • Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)
  • Ärztliche Untersuchung

Mindestalter:

21 Jahre,
18 Jahre in besonderen Fällen:
Berufskraftfahrer/in
Fachkraft im Fahrbetrieb
Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienst

Voraussetzung:

Vorbesitz der Klasse C

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Vorgeschriebene Theoriestunden:

6 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Übungsfahrten nach Bedarf
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Wenn C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werden, verringern sich die vorgeschriebenen Sonderfahrten von 20 auf 14 Fahrstunden.

Unterlagen für das Landratsamt:

  • 1 Biometrisches Passbild
  • Kopie: Ausweis/Pass, Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten
  • Führerscheinantrag (bekommst Du von uns)
  • Ärztliche Untersuchung