Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung:
Vorbesitz der Klasse B
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3,5t und maximal 7,5t
Welche Anhänger dürfen mitgeführt werden?
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Vorgeschriebene Theoriestunden (jeweils 90 Minuten):
6 Doppelstunden Grundunterricht
6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
6 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden:
(jeweils 45 Minuten)
Übungsfahrten nach Bedarf
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
Unterlagen für das Landratsamt:
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzung:
Vorbesitz der Klasse C1
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf max. 12 t betragen.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf max. 12 t betragen.
Vorgeschriebene Theoriestunden:
(jeweils 45 Minuten)
Für diese Klasse gibt es keine Theorieprüfung, somit ist auch kein Theorieunterricht erforderlich
Vorgeschriebene Praktische Stunden:
(jeweils 45 Minuten)
Übungsfahrten nach Bedarf
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrten
Unterlagen für das Landratsamt:
Mindestalter:
21 Jahre,
18 Jahre in besonderen Fällen:
Berufskraftfahrer/in
Fachkraft im Fahrbetrieb
Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienst
18 Jahre in besonderen Fällen:
Berufskraftfahrer/in
Fachkraft im Fahrbetrieb
Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienst
Voraussetzung:
Vorbesitz der Klasse B
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t
Welche Anhänger dürfen mitgeführt werden?
Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
Vorgeschriebene Theoriestunden:
(jeweils 90 Minuten)
Variiert je nach Vorbesitz der Führerscheinklasse
Bsp.: Vorbesitz der Klasse B
6 Doppelstunden Grundunterricht
10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Bsp.: Vorbesitz der Klasse B
6 Doppelstunden Grundunterricht
10 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden:
(jeweils 45 Minuten)
Bsp.: Vorbesitz Klasse B
Übungsfahrten nach Bedarf
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Übungsfahrten nach Bedarf
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Unterlagen für das Landratsamt:
Mindestalter:
21 Jahre,
18 Jahre in besonderen Fällen:
Berufskraftfahrer/in
Fachkraft im Fahrbetrieb
Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienst
18 Jahre in besonderen Fällen:
Berufskraftfahrer/in
Fachkraft im Fahrbetrieb
Feuerwehr, THW, Polizei, Rettungsdienst
Voraussetzung:
Vorbesitz der Klasse C
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorgeschriebene Theoriestunden:
(jeweils 90 Minuten)
6 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden:
(jeweils 45 Minuten)
Übungsfahrten nach Bedarf
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Wenn C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werden, verringern sich die vorgeschriebenen Sonderfahrten von 20 auf 14 Fahrstunden.
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Wenn C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werden, verringern sich die vorgeschriebenen Sonderfahrten von 20 auf 14 Fahrstunden.