Grundqualifikation/ IHK FAHRERQUALIFIZIERUNGSNACHWEIS (ehemals „95“)
Um die Qualifikation für alle Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraft – oder Personenverkehr einheitlich zu regeln, gibt die EU- Richtlinie 2003/59/EG eine Grundqualifikation und Weiterbildung zusätzlich zum Führerscheinerwerb vor.
Durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse soll die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise verbessert werden. Im Rahmen aller gesetzlichen Regelungen, führen wir diese Berufskraftfahrer- Fortbildungen durch.
Wer braucht sie?
Die Grundqualifikation brauchen alle, soweit sie die Beförderungen im Güterkraft- und Personenverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Beispiel: Bus
- Fahrer/in, die im Linienverkehr fahren
- Fahrer/in, die im Gelegenheitsverkehr fahren
- Fahrer/in, die freigestellte, Schülerverkehre fahren
Beispiel: Lkw
- Fahrer/in, die im gewerblichen Güterverkehr fahren
- Fahrer/in, die im Werkverkehr fahren
- Handwerker/in, wenn sie Material befördern, das sie nicht unmittelbar zur Ausübung des Berufs verwenden
- Fahrer/in, von städtischen Bauhöfen, in besonderen Fällen
Ausnahmen: Beispiel Bus und Lkw
- Fahrer/in von Fahrzeugen der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zoll, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste
- Fahrer/in von Fahrzeugen mit 45km/h Höchstgeschwindigkeit
- Fahrer/in von Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das zur Ausübung des Berufs verwendet wird, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeuges nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
- Fahrer/in von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, z.B. Schneepflug, Betonpumpen, Streufahrzeuge, Werkstattmitarbeiter von Verkehrsbetrieben (Probefahrten, etc.)
Wann gilt die neue Regelung?
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen:
- BUS: D1, D1E, D, DE nach dem 9. September 2008 oder
- LKW: C1, C1E, C, CE nach dem 9. September 2009
neu erworben hat, ist verpflichtet, die Grundqualifikation zu absolvieren.
Wer vor diesen Stichtagen eine Fahrerlaubnis dieser oben genannten Klassen erworben hat, muss keine Grundqualifikation nachweisen (“Besitzstand”).
Jedoch werden für den Eintrag “95”, die regelmäßigen Weiterbildungen benötigt.
(siehe Weiterbildung BUS / LKW “95”).
1. Beschleunigte Grundqualifikation
Vorbereitungskurs für die IHK-Prüfung, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte.
140 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten (inklusive 10 Unterrichtseinheiten Fahrpraxis).
Hierbei gibt es nur eine Theoretische IHK-Prüfung (90 Minuten).
2. Grundqualifikation
Große IHK-Prüfung (theoretische und praktische Teile)
Theoretische Prüfung (240 Minuten ) Praktische Prüfung (210 Minuten)
3. Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in Personenverkehr/ Güterverkehr oder eine Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb.