Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF):
Fahranfänger, die während der Probezeit wegen eines schwerwiegenden Verstoßes (A-Delikt) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Delikt) im Straßenverkehr aufgefallen sind (Anlage 12 zu §34 FeV), müssen an einem Aufbauseminar (ASF) einer Fahrschule teilnehmen.
Durchführung:
- Das Aufbauseminar findet in geschlossenen Gruppen statt
- Mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmer
- Vier Sitzungen zu je 135 Minuten Dauer
- Eine Fahrprobe zwischen der 1. und 2. Sitzung (á 30Minuten in 3er Gruppen)