Mindestalter:
15 Jahre
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h
Vorgeschriebene Theoriestunden:
(jeweils 45 Minuten)
6 Grundstoff
Vorgeschriebene Praktische Stunden:
Grundausbildung 90 min
Mindestalter:
16 Jahre
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
– Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von max 11 kW.
– Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW nicht übersteigen
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW
– Eingeschlossene Klasse AM
– Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW nicht übersteigen
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW
– Eingeschlossene Klasse AM
Vorgeschriebene Theoriestunden:
(jeweils 45 Minuten)
12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden:
(jeweils 45 Minuten)
Übungsfahrten nach Bedarf
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Unterlagen für das Landratsamt:
Mindestalter:
18 Jahre
Was darf ich mit dieser Klasse fahren?
– Mittelschwere Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW
– Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW nicht übersteigen
– Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW nicht übersteigen
– die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
– Eingeschlossene Klassen AM, A1
– Eingeschlossene Klassen AM, A1
Stufenführerschein:
Besonderheit beim Aufstieg von A1 auf A2
Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht vorgesehen, somit entfällt die Theorieprüfung. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Eine Praktische Ausbildung ist nicht erforderlich. Dennoch muss sich der Fahrlehrer davon überzeugen, dass der Führerscheinbewerber die hierfür vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er Ihn zur Prüfung anmeldet.
Vorgeschriebene Theoriestunden:
(jeweils 45 Minuten)
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:
12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Vorgeschriebene Praktische Stunden:
(jeweils 45 Minuten)
Übungsfahrten nach Bedarf
5 Übungsfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
5 Übungsfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Unterlagen für das Landratsamt:
Mindestalter:
25 Jahre
Was darf ich mit dieser Erweiterung fahren?
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von max 11 kW. Gilt nur in Deutschland.
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B
Theorie & Praxisschulung
Motorradfahren ohne Prüfung!