Mindestalter:

15 Jahre

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h

Vorgeschriebene Theoriestunden:

6 Grundstoff
Grundausbildung 90 min
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Mindestalter:

16 Jahre

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

– Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von max 11 kW.
– Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW nicht übersteigen
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung von bis 15 kW
– Eingeschlossene Klasse AM

Vorgeschriebene Theoriestunden:

Unterlagen für das Landratsamt:

  • Biometrisches Passbild
  • Kopie: Ausweis/Pass
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)

Mindestalter:

18 Jahre

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

– Mittelschwere Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW
– Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW nicht übersteigen
– die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
– Eingeschlossene Klassen AM, A1

Stufenführerschein:

Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht vorgesehen, somit entfällt die Theorieprüfung. Für die Erweiterung ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben. Eine Praktische Ausbildung ist nicht erforderlich. Dennoch muss sich der Fahrlehrer davon überzeugen, dass der Führerscheinbewerber die hierfür vorgesehenen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, bevor er Ihn zur Prüfung anmeldet.

Vorgeschriebene Theoriestunden:

12 Doppelstunden Grundunterricht
4 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Übungsfahrten nach Bedarf
5 Übungsfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Unterlagen für das Landratsamt:

  • Biometrisches Passbild
  • Kopie: Ausweis/Pass
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)

Mindestalter:

25 Jahre

Was darf ich mit dieser Erweiterung fahren?

Voraussetzung: