Mindestalter:

16 Jahre

Was darf ich mit dieser Klasse fahren?

– Zugmaschinen mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land-oder fortwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
– Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderfahrzeuge (Gabelstapler) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Vorgeschriebene Theoriestunden: (jeweils 90 min)

12 Doppelstunden Grundunterricht
2 Doppelstunden klassenspezifischer Unterricht
Da es bei dieser Klasse keine Praktische Prüfung gibt, fallen auch keine Fahrstunden an.

Unterlagen für das Landratsamt:

  • Biometrisches Passbild
  • Kopie: Ausweis/Pass
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Fahrerlaubnisantrag (bekommst Du von uns)